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Bärweilerer Rat ändert die Beitragssatzung

Straße ins Neubaugebiet wird ausgebaut
mit freundlicher Genemigung
Öffentlicher Anzeiger

Bärweiler. Weil die Erschließungsbeitragssatzung aus dem Jahr 1991 nicht mehr zeitgemäß ist, auch in legaler Hinsicht, beschloss der Gemeinderat Bärweiler nun einstimmig eine neue. Die wesentlichsten Änderungen sind, dass nun nach Vollgeschossen abgerechnet wird, der Zuschlag bei gewerblicher Nutzung von 30 auf 50 Prozent erhöht wird und Eckgrundstücke mit bis zu 100 Prozent beitragsfähig sind. Grundlage ist der Entwurf einer Mustersatzung des Gemeinde- und Städtebundes.

Für das Neubaugebiet (NBG) „Pfuhlbrück" beschloss das Plenum, die bestehende Meisenheimer Straße als Erschließungsstraße ins NBG zu verlängern und auszubauen. Die neue Stichstraße wird 5,50 Meter breit. Vier Meter davon werden asphaltiert, der 1,50 Meter breite Gehwegbereich wird gepflastert. Die Straßenbeleuchtung wird mit/ drei LED-Leuchten sichergestellt. Das Büro Giloy & Löser ermittelte Kosten in Höhe von 275 000 Euro, bauausführend ist die Firma Jung aus Sien. Die Baustelle kann von der L 375 über die Meisenheimer Straße direkt angefahren werden.

Erstes Angebot für Überprüfung

Bislang wurde der Auftrag zur Kampfmittelsondierung über die "OBK Sued" durch eine in Berlin sitzende Firma lediglich für öffentliche Straßen und Flächen im NBG erledigt, die eigentlichen Grundstücke wurden nicht überprüft. Ein Angebot für 3300 Euro liegt nun vor. Dies wären bei 7500 Quadratmetern etwa 45 Cent pro Quadratmeter. Diese Überprüfung will der Gemeinderat in jedem Fall durchführen und holt weitere Vergleichsangebote ein.

Windräder sind weiter Thema

In Sachen Windräder stehen noch Vertragsmodalitäten und feste Wegevergütungen mit Vattenfall und/oder dem Projektierer auf Kirschrother Seite, Notus-Energie aus. Missverständnisse müssten zeitnah ausgeräumt werden, argumentierte der Rat. Fakt sei, dass die VG-Verwaltung in Sachen Flächennutzungsplan in Zugzwang ist und in Bärweiler über die VG die Kommunalberatung mit im Boot ist. Nach wie vor seien mögliche Projektierer mit nebulösen Angeboten über die Vorranggebiete hinaus in punkto Flächenaufkauf in den Orten aktiv, berichtete Ortschef Helmut Schmell. Er dankte weiten für einen effektiven Arbeitseinsatz im Mai. Weitere Ratsthemen waren die bevorstehende Überprüfung der Kinderspielplätze sowie die Vereinbarung des Getränkelieferanten. Diese gehöre auf den Prüfstand und sei nicht mehr zeitgemäß, zumal neue Vertragsmodalitäten und der Service, insbesondere die Belieferung, nicht mehr gewährleistet seien.

Bernd Hey

 


Widerrechtliche Müllablagerung am Wirtschaftsweg zum Sportplatz

In der 15 KW ist im Wirtschaftsweg zum Sportplatz (gegenüber dem Ameisenpfad) illegal Baumaterial (Decken- oder Wandpaneelen) entsorgt worden.

Der Ortsgemeinde Bärweiler liegen Informationen über ein bestimmtes Fahrzeug vor.

Weitere sachdienliche Hinweise, die zur Ermittlung des oder der Verursacher führen, bitte an die Ortsgemeinde Bärweiler oder an das Ordnungsamt der VG Nahe-Glan,

entweder telefonisch oder per E-Mail. .

Muellablagerung

Helmut Schmell, Ortsbürgermeister  

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